Rechtliche Vorsorgeplanung für Unternehmen

War­um ist recht­li­che Vor­sor­ge für Dein Unternehmen/Management wich­tig?

  • Du bist der Unternehmer/Gesellschafter/Geschäftsführer?
  • Der Kopf und der Ent­schei­dungs­trä­ger Dei­nes Unter­neh­mens?
  • Was geschieht, wenn Du für meh­re­re Wochen oder einen län­ge­ren Zeit­raum aus­fällst?


Das Aben­teu­er Unter­neh­men

Jedes Pro­jekt wird vor dem Start aus­führ­lich geplant, die ent­spre­chen­den Risi­ken durch­dacht und abge­wo­gen. Es wird einem Streß­test unter­zo­gen. Schließ­lich soll das Pro­jekt nicht schei­tern, son­dern vom Erfolg gekrönt sein. So macht man es auch bei sei­nem Unter­neh­men, um nicht zu schei­tern.

Für die Fir­ma bestehen Not­fall­plä­ne und Absi­che­run­gen wie zu han­deln ist bei Feu­er, Ein­bruch, Betriebs­aus­fall etc. Es wur­de also ent­spre­chen­de Vor­sor­ge für den Ernst­fall getrof­fen und mit den ent­spre­chen­den Ansprech­part­nern (Feu­er­wehr, Gewer­be­auf­sicht, Ver­si­che­run­gen) abge­stimmt.

Dadurch wis­sen die meis­ten Unter­neh­men auch, was zu tun ist, wenn Stress im Busi­ness ist. Aber wenn der Chef/Entscheidungsträger sel­ber das Pro­blem ist, hat das Unter­neh­men kei­nen Plan, son­dern plötz­lich ein Pro­blem.


Schät­zun­gen gehen davon aus, dass ca. 85% aller Unter­neh­men kei­ne Vor­sor­ge für den Fall einer Ver­hin­de­rung des „Chefs“/der Geschäfts­füh­rung getrof­fen haben. Um dies zu ver­mei­den soll­ten Unter­neh­mer unbe­dingt zusätz­lich zu ihrer pri­va­ten Vor­sor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung eine Unter­neh­mer­voll­macht beauf­tra­gen.


Die­ses Pro­blem und somit der Aus­fall der “obers­ten Eta­ge” muß nicht unbe­dingt durch Unfall, Koma oder Tod pas­sie­ren. Viel häu­fi­ger ist heut­zu­ta­ge Burn-Out, Erschöp­fungs­zu­stän­de oder psy­chi­sche Erkran­kun­gen die Ursa­chen.

Die­se Ursa­chen müs­sen nicht von Dau­er sein, aber bis zur voll­stän­di­gen Gene­sung kann “eini­ge Zeit ins Land gehen” wie man umgangs­sprach­lich sagt.

Und wenn für die­se vor­über­ge­hen­de Zeit kei­ne Vor­sor­ge in Form einer Unter­neh­mer­voll­macht vor­liegt erfolgt eine gericht­lich ange­ord­ne­te Betreu­ung.

Ob der “obers­ten Eta­ge” die Unter­neh­mens­füh­rung in die­ser Zeit nicht inter­es­siert oder egal ist, laß ich mal dahin­ge­stellt. Ob hier eine ent­spre­chen­de fach­män­ni­sche Per­son mit ent­spre­chen­dem Back­ground­dem Unter­neh­men zuge­wie­sen wird, auch.

Eine ent­spre­chen­de Unter­neh­mer­voll­macht ver­hin­dert dies durch die ent­spre­chen­den Vor­sor­ge der Chef­eta­ge vor dem

“Worst Case” mit den ent­spre­chen­den Vor­ga­ben, wie was abzu­lau­fen hat.



Um die Fortführung und die Handlungsfähigkeit Deines Unternehmens in so einen Fall zu sichern, solltest Du u. a. auf folgende Fragen Antworten haben:

  • Wer kann und darf in Not­si­tua­tio­nen mein Unter­neh­men solan­ge wei­ter­füh­ren?
  • Wer darf mei­ne Gesell­schaf­ter­rech­te ver­wal­ten oder wahr­neh­men? Evtl. einer mei­ner Ange­hö­ri­gen?
  • Wer darf über die Fir­men­kon­ten ver­fü­gen?
  • Wer darf Ver­bind­lich­kei­ten ein­ge­hen z. B. für Kre­di­te, Auf­trä­ge oder Lie­fer­ver­trä­ge?
  • Wer darf die Löh­ne über­wei­sen oder Abrech­nun­gen durch­füh­ren?
  • Wer darf Arbeits­ver­trä­ge abschlie­ßen oder auf­he­ben?
  • Wer kennt die Ansprech­part­ner der Lieferanten/Kunden, die aktu­el­len Aufträge/Projekte/Ausschreibungen mit denen?
  • Wer darf mit dem Steu­er­be­ra­ter spre­chen, die Steu­er­erklä­rung unter­schrei­ben und

abge­ben?

  • Wo ist die Not­fall­pro­ku­ra hin­ter­legt bzw. exis­tiert eine?
  • Wer kennt oder wo sind alle Pass­wör­ter hin­ter­legt, um ent­spre­chen­den Zugang zu bekom­men (Online­ban­king, PC des Chefs, ver­schlüs­sel­te Datei­en, Inter­net & Cloud­zu­gän­ge)?


Wenn Du auf nur eine dieser Fragen keine Antworten hast, ist es dringendst an der Zeit, daß wir miteinander über eine

Notfallplanung für Dein Unternehmen sprechen.

Die Lösung:


Deine persönliche Unternehmervollmacht


Mit den von Dir per­sön­lich erstell­ten Voll­mach­ten für Dein Unter­neh­men hast Du (und somit kein gericht­lich bestell­ter Betreu­er) die Mög­lich­keit, die­se Din­ge durch selbst­ge­wähl­te Per­so­nen Dei­nes Ver­trau­ens so regeln zu las­sen, dass Dei­ne Vor­stel­lun­gen und Wün­sche wei­ter­hin für Dein Unter­neh­men ent­spre­chend berück­sich­tigt und umge­setzt wer­den. Dafür braucht es aber Dei­ne Initia­ti­ve als Unter­neh­mer durch recht­zei­ti­ge Erstel­lung ent­spre­chen­der rechts­kon­for­mer Voll­mach­ten und Ver­fü­gun­gen.

Die­se Voll­mach­ten und Ver­fü­gun­gen ste­hen Dir dann auch digi­tal über­all und jeder­zeit (24÷7) zur Ver­fü­gung.




“Tra­ge recht­zei­tig und selbst­be­stimmt als Unter­neh­mer dafür Vor­sor­ge,

daß die­ses wich­ti­gen The­ma von Dir per­sön­lich recht­lich gere­gelt ist!”

Sor­ge als Unter­neh­mer für Dein Unter­neh­men und Dei­ne Ange­stell­ten als auch für Dei­ne Ange­hö­ri­gen Klar­heit, wie es im Fall der Fäl­le wei­ter­geht und wie was gemacht wer­den soll.

Denn > letzt­end­lich < geht es um die Fort­füh­rung Dei­nes Unter­neh­mens — im Fall der Fäl­le!


Näm­lich dann, wenn Du sel­ber (vor­über­ge­hend) nicht kannst!



!! WICHTIGER HINWEIS !!


Wir füh­ren kei­ne Rechts- oder Steu­er­be­ra­tun­gen durch. Für eine qua­li­fi­zier­te Bera­tung in steu­er­li­chen oder juris­ti­schen Ange­le­gen­hei­ten haben wir in unse­rem Exper­ten­netz­werk die pas­sen­den Dienst­leis­ter. Wir grei­fen bei den Bera­tun­gen auf gro­ße und erfolg­rei­che Kanz­lei­en in Deutsch­land zu, um die Rechts­si­cher­heit und Rich­tig­keit zu gewähr­leis­ten.




Die fun­da­men­ta­le Bedeu­tung einer Unter­neh­mer­voll­macht soll­te

jedem Unternehmer/Geschäftsführer bekannt — und vor allen Din­gen vor­han­den — sein!

Das­sel­be gilt eben­so natür­lich für den pri­va­ten Bereich !