Rechtliche Vorsorgeplanung

War­um ein Tes­ta­ment erstel­len?

  • Die meis­ten Men­schen befas­sen sich nicht beson­ders gern damit — und des­halb wird nur sel­ten bzw. gar kei­ne Vor­sor­ge getrof­fen
  • Die Unter­las­sun­gen hat häu­fig unge­woll­te — und eben­so unge­ahn­te — Fol­gen
  • Oft­mals kommt es zu ver­ges­se­nen Pflicht­an­tei­len, nicht gewoll­ten Erb­schafts­tei­lun­gen und/oder nicht berück­sich­tig­ten Erb­schafts­steu­ern.


Die häufigsten Fehlern bei Testamenten:

  • Es wur­de zu Leb­zei­ten über­haupt kein Tes­ta­ment erstellt
  • Das Tes­ta­ment wur­de zu spät erstellt
  • Die Pflicht­an­tei­le wur­den bei Erstel­lung ver­ges­sen
  • Die Steu­ern wur­den nicht berück­sich­tigt
  • Das Tes­ta­ment ist unvoll­stän­dig erstellt wor­den.
  • Das Tes­ta­ment wird nur zuhau­se auf­be­wahrt
  • Das Tes­ta­ment ist “ver­al­tet”



Wenn Du noch kein Testament erstellt hast, ist es dringend an der Zeit, daß wir miteinander über eine Erstellung zu Deinen Wünschen für Deine Hinterbliebenen sprechen.

Die Lösung für Dein Dich per­sön­lich betref­fen­des Pro­blem:


Deine persönliches Testament


Schick­sals­schlä­ge aller Art sor­gen dafür, daß die­se Situa­tio­nen oft­mals über­ra­schend und jeder­zeit ein­tre­ten kön­nen. Nur ca. 25% aller in Deutsch­land leben­den Men­schen haben ein Tes­ta­ment erstellt.


Ohne den letz­ten Wil­len gilt jedoch die gesetz­li­che Erb­fol­ge. Und dies kann zu eini­gen unge­woll­ten Über­ra­schun­gen füh­ren.


So beer­ben sich z. B. kin­der­lo­se Ehe­paa­re nicht nur gegen­sei­tig, son­dern z. B. die Eltern des Erb­las­sers sind Erben wie der Über­le­ben­de.

Oder es wur­de über­se­hen, daß Pflicht­an­tei­le bestehen, die lt. gesetz­li­cher Vor­ga­be erfüllt wer­den müs­sen.


Und wie willst Du ver­er­ben? Nach Dei­nen Wün­schen oder per gesetz­li­cher Erb­fol­ge?




Unsere Lösung für Dich:


  • Zur Ver­fü­gung­stel­lung eines digi­ta­len Nach­lass-Mana­gers rund um die Tes­ta­ments­ge­stal­tung.
  • Die­ses Pre­mi­um­pro­dukt rund um die Tes­ta­ments­ge­stal­tung ist über­all und jeder­zeit (24÷7) ver­füg­bar.
  • Kos­ten ent­ste­hen erst, wenn auf­grund der Aus­gangs­si­tua­ti­on eine Bera­tung durch einen Fach­an­walt ange­ra­ten scheint. Die­se per­sön­li­che Bera­tung kann direkt im digi­ta­len Nach­lass-Mana­ger gebucht wer­den.
  • Du bekommst eine Über­sicht über die Ver­tei­lung Dei­nes Ver­mö­gens nach Dei­nem Tod und die sich ggf. erge­be­nen Pflicht­an­teils­an­sprü­che und anfal­len­den Erb­schafts­steu­ern für die Erben.


Mit den von Dir per­sön­lich erstell­ten Tes­ta­ment hast Du Dei­ne ent­spre­chen­den Wün­sche rechts­si­cher erstellt und nach Dei­nen

Vor­stel­lun­gen umge­setzt. Und es kommt nicht zu “Über­ra­schun­gen” bei und nach der Tes­ta­ments­er­öff­nung.


Dafür braucht es aber Dei­ne Initia­ti­ve durch die recht­zei­ti­ge Erstel­lung Dei­nes Tes­ta­ments.

Und wann willst Du es machen, wenn nicht jetzt?





Die fun­da­men­ta­le Bedeu­tung eines Tes­ta­men­tes

soll­te jedem bekannt — und des­halb vor allen Din­gen — vor­han­den sein!